Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 - Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen
der U.Avenius Immobilien OHG - nachstehend kurz: „Avenius“ oder „die Avenius“ genannt -
und deren Kunden.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit
widersprochen. Sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung von Avenius.
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte,
soweit es sich um Rechtsgeschäfte gleicher Art handelt.
- Aussagen, Mitteilungen, Zugeständnisse oder Individualabreden, die zeitlich einem
Vertrags-schluss voraus gegangen sind, bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Fixierung und werden nur dann Vertragsbestandsteil.
§2 - Vertragsgrundlage
Mit Inanspruchnahme der Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit, mit
Anforderung von Informa-tionen oder Exposés, der Durchführung von Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer oder dem Vermieter oder deren Stellvertretern, kommt
ein Maklervertrag zwischen dem Interessenten und Avenius zustande.
§3 - Rechte und Pflichten des Maklers
- Avenius darf weitere Makler nur einschalten, wenn dadurch dem Kunden keine weiteren Kosten
oder andere belastende Verpflichtungen entstehen.
- Avenius ist berechtigt, auch für den Verkäufer entgeltlich tätig zu werden, wenn
sie diese Tätigkeit auf den Nachweis beschränkt und den Kunden zuvor schriftlich informiert. Jede Doppeltätigkeit verpflichtet den Makler zu strenger Unparteilichkeit.
- Avenius verpflichtet sich, den Kunden über alle Umstände in Kenntnis zu setzen,
die für dessen Kauf- oder Mietentscheidung von Bedeutung sein können. Avenius wird den Kunden in regelmäßi-gen Abständen über den Stand ihrer Bemühungen unterrichten. Zu eigenen Nachforschungen ist
Avenius verpflichtet, sofern deren Bedeutung und Erforderlichkeit offensichtlich sind. In anderen Fällen ist sie hierzu jedoch nur dann verpflichtet, wenn dies separat vereinbart
ist.
- Avenius verpflichtet sich, diesen Maklervertrag mit der Sorg-falt eines
ordentlichen Kaufmanns durchzuführen. Avenius haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sie verpflichtet sich hinsicht-lich der im Rahmen dieses Maklervertrages erlangten Kenntnisse, über den
Käufer Verschwie-genheit zu bewahren.
§4 – Rechte und Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist berechtigt, mehrere Makler nebeneinander zu beauftragen. Er hat weiter das
Recht, sich ohne Einschaltung von Avenius um den Abschluss eines Kaufvertrages zu bemühen.
- Der Kunde verpflichtet sich, Avenius unverzüglich über alle Umstände, die die
Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder Änderung der Kaufabsicht.
- Weist Avenius ein Objekt nach, das dem Kunden bereits bekannt ist, ist der Kunde
verpflichtet, den Nachweis des Maklers schriftlich sofort zurück zu weisen.
- Der Kunde ist verpflichtet, Avenius vom Zustandekommen eines Vertrages
unverzüglich zu be-nachrichtigen und ihm auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrages zu über-mitteln.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Maklervertrages erhaltenen
Informationen vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Kunde gegen diese Verschwiegenheitspflicht, und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte
einen Vertrag über das vom Makler nachgewiesene Objekt, so schuldet der Kunde die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Nachweis erbringt,
dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
§5 - Provision
- Die Tätigkeit von Avenius ist auf den Nachweis und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Der
Provisionsanspruch berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Der Anspruch entsteht, sofern durch eine
Nachweis oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
- Der Provisionsanspruch ist fällig mit Abschluss des voll wirksamen Miet- oder
Kaufvertrages mit dem von Avenius nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Miet- oder Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber
auf Grund der Tätigkeit des Maklers, zustande kommt.
- Die von Avenius getätigten Aufwendungen sind vom Kunden bei Vorlage der
entsprechenden Belege zu erstatten.
- Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Rechnungslegung.
§6 – Laufzeit und Kündigung
- Der Maklervertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende
ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 6 Monate.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hiervon nicht
berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien gegen ihre durch diesen Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten verstößt oder wenn auf andere Weise das Vertrauen in das
Vertragsverhältnis nachhaltig gestört wurde und ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumut-bar ist.
- Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§7 - Datenschutz
- Alle zur Erfüllung und Abrechnung des Vertragsverhältnisses zwischen Auftraggeber und
Avenius benötigten Daten werden entsprechend den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert und gesichert.
- Alle personen- und objektbezogenen Daten werden ausschließlich für die
Bearbeitung des Auftra-ges erhoben. Der Kunde willigt ein, dass der Makler Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet und nutzt und diese im
erforderlichen Umfang dem Verkäufer/Vermieter übermittelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
- Bei Kündigung eines Vertragsverhältnisses werden gespeicherte Daten mit
Wirksamkeit der Kün-digung gelöscht, es sei denn ihre weitere Verwahrung ist gesetzlich bzw. steuerrechtlich vorge-schrieben.
§8 - Haftungsbeschränkung
- Alle Angaben zu Immobilienofferten beruhen auf Auskünften und Informationen Dritter. Für
Rich-tigkeit und Vollständigkeit kann aufgrund mangelnder Überprüfungsmöglichkeiten keine Gewähr übernommen werden. Es wird darüber hinaus keine Haftung für Maßangaben auf Grundrissen oder Exposés
übernommen. Es gelten immer die Maße vor Ort.
- Erstellte und versandte Exposés und ergänzende Unterlagen stellen generell nur
unverbindliche Vorabinformationen dar.
- Verwendete Formulare, insbesondere auch Mietverträge, sind lediglich Vorschläge.
Es wird keine-rlei Haftung oder Gewähr für die Durchsetzbarkeit von Forderungen gegen die entsprechende Mieterschaft aufgrund des zur Verfügung gestellten Mietvertrages übernommen.
- Avenius verpflichtet sich, den Maklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns durchzuführen. Avenius haftet für Vorsatz und Fahrlässigkeit.
- Für mündlich erteilte Auskünfte haftet Avenius nur, soweit diese von ihr
schriftlich bestätigt wer-den.
- Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem
halben Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von den Anspruch begründenden Ereignissen Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach
dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der
Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht auf Einrede der Verjährung bleibt unberührt.
§9 - Sofortige Vollstreckbarkeit
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des
Abschlusses eines Kaufvertrages, eine Klausel in den Vertrag aufzunehmen bzw. aufnehmen zu lassen, wonach er sich verpflichtet, der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen in Höhe
der Provision, wie im notariellen Vertrag angegeben, zu Gunsten von Avenius zuzustimmen.
§10 - Nebenabreden
Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht
getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel.
§11 - Recht auf Rücktritt /Abtretungsverbot
Werden uns nach Abschluss eines Vertrages über den Käufer Tatsachen zur
Kreditunwürdigkeit bekannt, die uns nach den Gepflogenheiten eines ordentlichen Kaufmannes von einem Vertrag hätten Abstand nehmen lassen, sind wir berechtigt, unter Anrechnung unserer getätigten
Aufwendungen vom Vertrag zurückzutreten oder Sicherheiten zu verlangen. Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir dieser nicht ausdrücklich zugestimmt
haben.
§12 - Verschwiegenheit
Sämtliche Informationen, die im Rahmen der Dienstleistungen offen gelegt
oder überlassen werden, die im Besitz des Kunden stehen oder Betriebsgeheimnisse des Kunden sind, unterliegen der absoluten Verschwiegenheit seitens von Avenius. Avenius unternimmt alle
Anstrengungen, solche Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie nicht offen zu legen, soweit dies mit der Erbringung von Dienstleistungen im Einklang steht. Ausgenommen sind gesetzliche
Ver-pflichtungen zur Offenlegung, soweit solche dem Einzelfall unterliegen, und durch Gerichtsurteil oder andere verbindliche gerichtliche oder behördliche Akte festgelegte Verpflichtungen zur
Offen-legung. Es wird sichergestellt, dass auch Mitarbeitern, Repräsentanten und Subunternehmern die Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt ist.
§13 - Gerichtsstand
- Für alle Vertragsbeziehungen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
und öffentlich rechtlichen Sondervermögen, sowie für Scheck- und Wechselverfahren, gilt als Gerichts-stand und Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung Stuttgart. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn
der Besteller zum Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Ge-richtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundes-republik
Deutschland.
- Avenius ist berechtigt den Kunden auch an seinem Gerichts-stand zu
verklagen.
§14 - Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen, sowie die aufgrund dieser eingegangenen Verträge, nicht. An die Stelle der unwirksamen
Bestim-mung soll eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftli-chen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen,
be-ziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
§ 139 BGB findet keine Anwendung.